CA, Inc. ("CA") ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") FÜR DAS CA-SOFTWAREPRODUKT, DAS SIE DERZEIT INSTALLIEREN, UND DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION SOWIE JEDES IM PRODUKT ENTHALTENE SDK, WIE UNTEN DEFINIERT ("DAS PRODUKT") LESEN SIE DIE FOLGENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN HINSICHTLICH IHRER VERWENDUNG DES PRODUKTS SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND VERWENDEN. In diesem Vertrag werden Sie als der "Lizenznehmer" oder "Sie" bezeichnet. DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE, (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; UND (II) DASS SIE ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER IHRES ARBEITGEBERS DURCH DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN SIND. DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" WEITER UNTEN UND ANSCHLIESSENDES KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "Ja" WIRD DER INSTALLATIONSVORGANG ABGEBROCHEN. 1. CA (oder, in Fällen, in denen das Produkt außerhalb von Nordamerika bereitgestellt wird, die nach Abschnitt 15 weiter unten genannte Tochtergesellschaft von CA für das Land, in dem das Produkt bereitgestellt wird, und in diesen Fällen bezieht sich CA auf die genannte Tochtergesellschaft von CA) stellt dem Lizenznehmer eine Kopie des Produkts zur Verfügung, und zwar zur Verwendung durch einen einzelnen Benutzer oder die Anzahl von Benutzern, die für die eingeräumte Nutzungsbeschränkung ("eingeräumte Nutzungsbeschränkung") auf einem Bestellformular (nachfolgend erläutert), das auf die Bedingungen dieser Vereinbarung verweist, oder auf der im Lieferumfang des Produkts enthaltenen CD-Hülle angegeben wurde. CA erteilt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz für das Produkt gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie den Bestimmungen (a) eines beliebigen Bestell- oder Registrierungsformulars von CA, das vom Lizenznehmer und CA unterzeichnet wurde, oder (b) eines Zertifikats des Lizenzprogramms, das CA dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt (beide werden nachfolgend als "Bestellformular" bezeichnet). 2. Wenn es sich bei dem Produkt um eine Alpha- oder Betaversion des Programms handelt, nachfolgend als "Betaprogramm" oder "Betaversion" bezeichnet, garantiert CA weder, dass die allgemein verfügbare endgültige Programmversion mit der Betaversion identisch sein wird noch dass die endgültige Programmversion keine Neuinstallation erfordern wird. Wenn der Lizenznehmer sich für den Erhalt von Support-Leistungen registriert oder wenn es aus anderen Gründen von CA gefordert wird, ist der Lizenznehmer verpflichtet, CA Informationen über seine Erfahrungen mit dem Betrieb des Produkts zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden bzw. bestätigt, dass die Betaversion des Produkts (a) ausschließlich zu Testzwecken und nicht zum produktiven Einsatz in irgendeiner Art verwendet werden darf, es sei denn, dies wurde von CA in schriftlicher Form gestattet, und (b) nicht getestet oder von Programmfehlern befreit wurde und in Versuchsform zur Verfügung steht, und dass die Dokumentation unter Umständen als Entwurf vorliegt und in vielen Fällen nicht vollständig ist. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass CA keinerlei Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Exaktheit oder der Verwendung bzw. des Betriebs der Betaversion des Produkts durch den Lizenznehmer macht. BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN BEZÜGLICH EIGENTUMSRECHTEN ODER DEREN NICHTVERLETZUNG. Ist der Lizenznehmer ebenfalls Tester der Betaversion des Produkts (im Sinne der Definition von "Tester" in der Vereinbarung für Betatests (Beta Testing Agreement), der der Lizenznehmer während der Registrierung zugestimmt hat, bevor er die Betaversion des Produkts erhielt), erkennt der Lizenznehmer an, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung zusätzlich zu den Bedingungen der Vereinbarung für Betatests gelten und letztere nicht ersetzen. 3. Wird das Produkt als Testversion lizenziert, verpflichtet sich der Lizenznehmer, das Produkt während der 30tägigen Testphase, sofern kein anderer Zeitrahmen gesetzt ist (die "Testphase"), in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 1 beschriebenen Benutzungsbeschränkungen ausschließlich für Testzwecke zu verwenden. Nach Ablauf der Testphase erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers am Programm automatisch, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Programmkopien bzw. Teilkopien des Programms an CA zurückzugeben oder schriftlich nachzuweisen, dass alle Programmkopien bzw. Teilkopien des Programms aus Computerbibliotheken und/oder Speichergeräten gelöscht wurden. Möchte der Lizenznehmer das Produkt auch nach der Testphase weiterhin verwenden, kann er sich mit CA in Verbindung setzen, um gegen entsprechende Gebühr eine Lizenz für das Produkt zu erwerben. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS DURCH DEN LIZENZNEHMER WÄHREND DER TESTPHASE ERFOLGT OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN UND CA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH JEGLICHER IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT ODER ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER AN ANDEREN STELLEN IN DIESEM DOKUMENT ERWÄHNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. 4. Enthält das Produkt ein Software Development Kit ("SDK"), so gelten die Bedingungen dieses Abschnitts ausschließlich für die Verwendung des SDK. Das SDK kann Software, APIs und zugehörige Dokumentation umfassen. Das SDK wird ausschließlich zur internen Verwendung des Lizenznehmers bereitgestellt, um Software zu entwickeln, die die Integration von Software und Hardware anderer Anbieter ermöglicht, oder Software zu entwickeln, die mit dem Produkt eingesetzt werden kann, z. B. Agenten. Die Verwendung des SDKs durch den Lizenznehmer beschränkt sich auf die Verbesserung der internen Nutzungsmöglichkeiten des Produkts durch den Lizenznehmer. Dem Lizenznehmer werden hinsichtlich des Produkts keinerlei Verbreitungsrechte eingeräumt. Zusätzlich zu den weiter unten in Abschnitt 8 dargelegten Einschränkungen darf der Lizenznehmer das SDK, die Dokumentation oder Anwendungen mit ausführbaren Versionen des SDKs weder kopieren, offen legen, vertreiben noch an Dritte oder über das Internet verteilen noch solche ausführbaren Versionen über das in der eingeräumten Nutzungsbeschränkung festgelegte Maß hinaus verwenden. Stehen die Bedingungen dieses Abschnitts im Widerspruch zu einem anderen Abschnitt dieser Vereinbarung, so haben die Bedingungen dieses Abschnitts nur in Bezug auf die Verwendung des SDK Vorrang. IM VOLLEN UMFANG DES GELTENDEN RECHTS UND UNGEACHTET HIERIN GEGENTEILIG LAUTENDEN ANGABEN WIRD DAS SDK IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE JEDWEDE GARANTIE BEREITGESTELLT UND LIZENZIERT. 5. Die Zahlung der Gebühren, die auf dem Bestellformular angegeben sind oder auf die sich der Lizenznehmer und ein autorisierter CA-Vertragshändler geeinigt haben, berechtigt den Lizenznehmer zur Verwendung des Produkts innerhalb des auf dem Bestellformular angegebenen Zeitraums (der "Zeitraum"); im Rahmen dieser Verwendung besteht unter Umständen innerhalb des auf dem Bestellformular festgelegten Zeitraums Anspruch auf den Erhalt von Wartungsdienstleistungen. Das Produkt darf nur innerhalb der Grenzen des Landes verwendet werden, in dem das Produkt erworben wurde (sofern das Bestellformular diesbezüglich nichts anderes enthält), es sei denn, CA hat eine anders lautende schriftliche Genehmigung erteilt. Sollte die Lizenz aus irgendeinem Grund enden, bestätigt der Lizenznehmer gegenüber CA schriftlich, dass alle Kopien oder Teilkopien des Produkts von sämtlichen Computern oder Speichergeräten entfernt und an CA zurückgegeben oder vernichtet und nicht mehr verwendet werden. Die weitere Verwendung und/oder Wartung des Produkts nach Ende dieses Zeitraumes unterliegt der Zahlung von Gebühren durch den Lizenznehmer wie auf dem Bestellformular angegeben. Wurde das Produkt im Rahmen dieser Vereinbarung ohne Verwendung eines Bestellformulars lizenziert, ist der Lizenznehmer ungeachtet der oben genannten Bestimmungen zur zeitlich unbegrenzten Verwendung des Produkts berechtigt; die Lizenz umfasst in diesem Fall jedoch nicht den Anspruch auf Erhalt von Wartungsdienstleistungen. Ungeachtet des Voranstehenden ist der Lizenznehmer in Bezug auf Produkte, die einer fortlaufenden Aktualisierung des Inhalts, wie Signaturdateien und Sicherheits-Updates, bedürfen, für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des In-Kraft-Tretens der Lizenz berechtigt, solche Inhalts-Updates zu erhalten. 6. Wenn ein Vertrag über Wartungsdienstleistungen mit CA besteht, wird dieser jedes Jahr verlängert, wie auf dem Bestellformular von CA angegeben. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Steuern. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen durch CA jegliche Gebühren oder Steuern zu bezahlen, die von jeglichen Staaten oder Regierungsbehörden erhoben werden. Darunter fallen u. a. Bundes-, Länder-, Kommunal-, Umsatz-, Nutzungs- und Mehrwertsteuern sowie Steuern auf bewegliches Vermögen. (ausgenommen Franchisegebühren und Einkommensteuern, für die CA verantwortlich ist). 7. Jegliche beantragte Freistellung von solchen Gebühren, Abgaben oder Steuern muss CA gegenüber ordnungsgemäß dokumentiert werden. Rechnungen, die der Lizenznehmer nicht fristgerecht bezahlt hat, werden mit einem Verzugszins von entweder monatlich 1,5 % oder mit dem nach geltendem Recht höchsten anwendbaren Satz (anwendbar ist der jeweils niedrigere Wert) belegt. 8. Der Lizenznehmer darf das Produkt gemäß dieser Vereinbarung ausschließlich zur Verarbeitung seiner eigenen Daten sowie der Daten seiner Tochtergesellschaften, an denen er mehrheitlich beteiligt ist, und lediglich an dem Standort, mit der Computerausrüstung und im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbeschränkung verwenden, die auf dem Bestellformular bzw. der CD-Hülle angegeben wurden. Wenn der Lizenznehmer das Produkt über diese Beschränkungen hinaus nutzen möchte, wird er CA entsprechend benachrichtigen und dem Lizenznehmer wird die entsprechende Lizenzgebühr für diese erweiterte Nutzung in Rechnung gestellt. Der Lizenznehmer und seine Mitarbeiter behandeln das Produkt und die Bedingungen dieser Vereinbarung streng vertraulich. Das Eigentumsrecht am Produkt, an einer Kopie, an Änderungen, Übersetzungen, Teilkopien, Zusammenstellungen, abgeleitete Arbeiten oder zusammengefügte Teile eines entsprechenden SDK verbleiben bei CA und/oder seinen Lizenzgebern. Die Nutzungsrechte hinsichtlich des Produkts können nicht gegen ein anderes CA-Produkt eingetauscht werden. Das Produkt wird als Einzelprodukt lizenziert. Die Komponenten dürfen zur Verwendung nicht voneinander getrennt werden. Der Lizenznehmer und seine Mitarbeiter behandeln das Produkt und die Bedingungen dieser Lizenz streng vertraulich und verpflichten sich dazu, das Produkt vor dem Zugriff Ungefugter zu schützen sowie seine Veröffentlichung gegenüber Unbefugten zu verhindern. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (i) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise zurückzuentwickeln, es sei denn, die vorhergehende Einschränkung ist nach anwendbaren Recht ausdrücklich unzulässig, (ii) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (iii) das Produkt zum Durchführen von Anlagenwartung für Dritte oder in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA für einen solchen Zweck, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, oder (iv) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Ergebnisse eines beliebigen Vergleichstests des Produkts ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CA an einen Dritten weiterzugeben. Der Lizenznehmer darf das Produkt, in vollständiger Form oder Teilen, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CA nicht übertragen, zuweisen, vermieten, leasen, verwenden, kopieren oder ändern bzw. diese Vorgänge durch andere durchführen lassen, es sei denn, die vorhergehende Einschränkung ist nach anwendbaren Recht ausdrücklich unzulässig. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechtsvermerke von CA oder seinen Lizenzgebern entfernen. Dem Lizenznehmer ist die Anfertigung von Kopien des Produkts zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken im Notfall (Disaster Recovery) in angemessenem Umfang gestattet, vorausgesetzt, dass der produktive Einsatz des Produkts auf die eingeräumte Nutzungsbeschränkung begrenzt ist, die auf dem Bestellformular oder der CD-Hülle angegeben ist, und vorausgesetzt, dass die Verwendung des Produkts für Notfallwiederherstellungstests auf eine Woche vierteljährlich beschränkt bleibt. Alle diese Vereinbarung betreffenden Gebühren sind im Voraus zahlbar. Der Lizenznehmer installiert jede ihm zur Verfügung gestellte neue Produktversion. Der Lizenznehmer befolgt alle relevanten Import- und Exportbestimmungen, einschließlich der Bestimmungen der Behörde für Exportverwaltung des US-Wirtschaftsministeriums. Im Falle, dass der Lizenznehmer eine US- Bundesbehörde ist, unterliegt die Verwendung des/der Computerprogramme(s) den Lizenzbedingungen von CAs aktuellem GSA FSS-Vertrag anstatt den im Lieferumfang enthaltenen Lizenzbedingungen. Zu diesem Zweck haben die Begriffe “Produkt” und “Computerprogramm” hier dieselbe Bedeutung. Das Computerprogramm wurde auf eigene Kosten entwickelt und ist eine Handelsware, die veröffentlicht und urheberrechtlich geschützt ist. Wird das Computerprogramm von Drittpersonen im Namen einer Bundesbehörde erworben, so ist dieses der Regierung lediglich mit „Restricted Rights“ (eingeschränkten Rechten) in Übereinstimmung mit FAR 52.227-19(c)(2) oder DFAR 252.227-7015 und CAs aktuellem GSA FSS-Vertrag zu übertragen. Die Software wird frei Versandort oder elektronisch geliefert. Auf den Zugang einer Annahmeerklärung wird verzichtet. Die Annahme gilt als erfolgt, wenn die Software dem Kunden zum frühstmöglichen Zeitpunkt bei physischem Versand oder die Lizenzschlüssel/Zugangscodes bei elektronischem Versand bereitgestellt wurde(n). CA ist der Hersteller des Produkts. Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der Rechtswahl. 9. CA gewährleistet, in der Lage zu sein, diesen Vertrag abzuschließen und den Lizenznehmer schadlos zu halten, von Schadenersatzforderungen freizustellen, zu verteidigen oder, nach eigenem Ermessen, für Schadenersatzforderungen aufzukommen, die darauf beruhen, dass CA hierzu nicht berechtigt ist oder dass die durch diesen Vertrag geregelte Verwendung des Produkts durch den Lizenznehmer die Patent-, Urheberrechte oder sonstige Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums Dritter verletzt. CA gewährleistet außerdem, dass das Produkt entsprechend den angegebenen Spezifikationen funktioniert, vorausgesetzt, dass CA lediglich verantwortlich ist, bei der Fehlerbehebung mit angemessenem Bemühen, übereinstimmend mit Industriestandards, vorzugehen. Die oben erwähnte Gewährleistung bezüglich der Funktionsbereitschaft des Produkts gilt nur für die Zeiträume, für die der Lizenznehmer die entsprechende Lizenzgebühr und die jährliche Wartungsgebühr entrichtet hat, oder hinsichtlich eines ohne Bestellformular lizenzierten Produkts, während eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen ab Lizenzerwerb für das Produkt durch den Lizenznehmer. Wenn CA das Produkt nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt der schriftlichen Anzeige des Lizenznehmers über den Vertragsbruch bezüglich einer der oben genannten Gewährleistungen (a) ohne Schutzrechte Dritter zu verletzen oder (b) gemäß der schriftlichen Spezifikationen von CA in betriebsbereiten Zustand versetzen kann, können beide Parteien diese Vereinbarung durch schriftliche Kündigung gegenüber der jeweils anderen Partei beenden, und CA oder der autorisierte Vertriebspartner erstattet die entsprechend entrichteten Lizenzgebühren für ein solches nicht kompatibles Produkt nur dann zurück, wenn der Lizenznehmer das Produkt zusammen mit dem Kaufbeleg innerhalb des oben genannten Gewährleistungszeitraums an CA oder den autorisierten Vertriebspartner, von dem das Produkt erworben wurde, zurückgibt. Die in diesem Abschnitt dargelegten Gewährleistungen gelten nicht für Betaversionen des Produktes, Test- bzw. Evaluierungsversionen sowie Software Development Kits. 10. MIT AUSNAHME DES OBEN STEHENDEN IM VOLLEN UMFANG DES GELTENDEN RECHTS: (I) KEINE ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG HIERAUF, IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH MÄNGEL, MARKTGÄNGIGKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN VON CA ÜBERNOMMEN; (II) IN KEINEM FALL IST CA GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER ANDEREN PARTEI SCHADENERSATZPFLICHTIG BEI VERLUST, EINSCHLIESSLICH ZEIT, GELD, GOODWILL UND FOLGESCHÄDEN, DIE MÖGLICHERWEISE DURCH DIE VERWENDUNG, DEN BETRIEB ODER DIE ÄNDERUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, SELBST WENN CA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. FALLS OBEN STEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG NACH GELTENDEM RECHT NICHT ZULÄSSIG IST, HAFTET CA BEI SOLCHEN SCHADENERSATZFORDERUNGEN NUR IN HÖHE DER TATSÄCHLICH VOM LIZENZNEHMER FÜR DAS PRODUKT GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR. KEIN DRITTER, EINSCHLIESSLICH DER VERTRETER, ZWISCHENHÄNDLER ODER AUTORISIERTEN VERTRAGSHÄNDLERN VON CA, IST BERECHTIGT, IM NAMEN VON CA ÄNDERUNGEN AN DEN OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN VORZUNEHMEN ODER ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ABZUGEBEN. CA GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DAS PRODUKT DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS GERECHT WIRD ODER DASS DAS PRODUKT UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI VERWENDET WERDEN KANN. 11. Der Lizenznehmer darf diese Lizenz nur dann übertragen, wenn der Lizenznehmer die zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien von CA hinsichtlich der Übertragung von Lizenzen einhält. Dazu gehört die Voraussetzung, dass die Nutzung des Produkts nicht über den Geschäftsbereich des Lizenznehmers und den Geschäftsbereich der Tochtergesellschaften, an denen er mehrheitlich beteiligt ist, hinaus ausgedehnt werden darf. CA kann diese Lizenz an Dritte übertragen, sofern diese in CAs Rechte am Produkt eintreten und die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen von CA übernehmen. CA ist zur Abtretung seiner Zahlungsforderungen aus diesem Vertrag sowie zur Einräumung von Sicherungsrechten an diesem Vertrag oder an solchen Forderungen an Dritte berechtigt. 12. Sollte der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung verstoßen oder sollte der Lizenznehmer insolvent werden oder sollte ein Insolvenzverfahren von ihm oder gegen ihn eingeleitet werden, hat CA das Recht, seine eigenen in dieser Vereinbarung festgelegten Leistungen einzustellen und/oder diese Lizenzvereinbarung sofort zu beenden. Zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen von CA sind alle fälligen oder fällig werdenden Beträge sofort fällig und an CA zahlbar. 13. Wenn der Lizenznehmer die entsprechende Wartungsgebühr nicht bezahlt, kann der Lizenznehmer eine Wartungswiedereinsetzung veranlassen, indem er eine Gebühr in Höhe von 150 % der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Wartungsgebühr für jedes Jahr an CA entrichtet, für das die Wartungsgebühr nicht bezahlt wurde. 14. Ist ein Gericht der Auffassung, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig oder uneinklagbar ist, sind die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und anzuwenden. Eine Verzichtserklärung bei einem beliebigen Verstoß gegen diese Vereinbarung ist nicht als eine Verzichtserklärung bezüglich eines anderen Vertragsbruchs zu verstehen und ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und von einem autorisierten Vertreter der verzichtenden Partei unterschrieben wird. Alle Fragen bezüglich dieses Vertrags sind an folgende Adresse zu richten: CA, Inc., One CA Plaza, Islandia, NY 11749, Attention: Worldwide Law Department. 15. Wenn der Lizenznehmer eine Lizenz für das Produkt außerhalb der USA erwirbt, gelten die folgenden Abschnitte für die Nutzung des Produkts: Unbeschadet der Bedingungen des letzten Satzes in Abschnitt 8 unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des Landes, in dem der Lizenznehmer eine Lizenz für das Produkt erwirbt, wenn dies nicht im Folgenden anderweitig dargelegt ist. In Albanien, Armenien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien sowie der Ukraine unterliegt diese Vereinbarung dem österreichischen Recht. Argentinien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de Argentina S.A. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Argentiniens und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales de la Cuidad de Buenos Aires zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de Argentina S.A, Avenida Alicia Moreau de Justo, 400, 2 piso, 1107, Buenos Aires – At.: Finance Department. Australien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA Computer Associates Pty. Ltd. Folgendes wird jeweils am Ende der Abschnitte 2, 3 und 10 hinzugefügt: Obwohl CA festlegt, dass es keine Gewährleistungsrechte gibt, verfügt der Lizenznehmer möglicherweise über bestimmte Rechte im Rahmen des Trade Practices Act (Handelsgesetz) von 1974 oder anderer territorialer Gesetze, die u. U. nicht ausgeschlossen werden können, jedoch aber eingeschränkt sind. In dem gesetzlich voll zulässigen Rahmen schließt CA alle Bestimmungen aus, die in den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich erwähnt sind, und schränkt jegliche Bestimmungen gemäß des Trade Practices Act von 1974 und anderer bundesstaatlicher und territorialer Rechte im vollen von den jeweiligen Gesetzen zulässigen Umfang ein. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Für die vorliegende Vereinbarung gelten die Gesetze des Bundesstaates oder Territoriums, in dem die Transaktion durchgeführt wird. Folgendes wird Abschnitt 10 hinzugefügt: Sollte CA gegen eine Bedingung oder Gewährleistung im Rahmen des Trade Practices Act von 1974 oder anderer bundesstaatlicher und territorialer Gesetze verstoßen, ist die Haftung von CA im Falle von Waren auf die Reparatur oder den Ersatz der Ware oder die Bezahlung der Reparatur oder des Ersatzes der Ware beschränkt. Im Falle einer Dienstleistung ist die Haftung von CA nach seiner Wahl auf die erneute Erbringung der Dienstleistung oder die Bezahlung der erneuten Erbringung der Dienstleistung beschränkt. Sofern sich diese Bestimmung oder Gewährleistung auf das Veräußerungsrecht, ungestörten Besitz oder unbelastetes Eigentumsrecht in Bezug auf Waren bezieht oder wenn die von CA gelieferte Ware für den persönlichen oder Hausgebrauch erworben wurde, gilt keine der Einschränkungen in diesem Abschnitt. Österreich Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Österreichs . Folgendes wird Abschnitt 8 hinzugefügt: Zusätzlich ist CA berechtigt, eine Klage gegen den Lizenznehmer beim zuständigen Gericht am Sitz des Lizenznehmers im Sitzstaat des Lizenznehmers, am Ort einer Niederlassung des Lizenznehmers oder am ständigen Aufenthaltsort des Lizenznehmers bzw. Ort der Verwaltung einzureichen. Folgendes wird Abschnitt 10 hinzugefügt: "Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit von CA wird ausgeschlossen." Folgendes wird dem Vertrag hinzugefügt: "Wenn der Lizenznehmer Konsument gemäß dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") ist, sind die Abschnitte 2, 3, 9 und 10 dieses Vertrags nicht in dem Umfang anwendbar, in dem sie die Haftung von CA und die Gewährleistung des Konsumenten mindern." Belgien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates S.A./N.V. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Die Gerichte am registrierten Firmensitz von CA sind alleinig zuständig für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen den Parteien bezüglich der Entstehung, Durchführung, Interpretation oder Beendigung dieser Vereinbarung (einschließlich Schutzmaßnahmen, Eilverfahren, Gewährleistungsverfahren, Petitionen oder Fälle mit mehr als einem Beklagten) ergeben können." Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieses Vertrags sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates S.A./N.V., Da Vincilaan 11, Box F2, Building Figueras, B-1935 Zaventem, Attention: Worldwide Law Department. Brasilien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Programas de Computador Ltda. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Brasiliens und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem Gericht der São Paulo City Hall zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: CA Programas de Computador Ltda, Avenida das Nações Unidas, 12901 – 6 andar – Torre Norte – São Paulo – SP, 04578-000, At.: Worldwide Law Department Kanada Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Canada Company. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Provinz Ontario. Chile Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de Chile S.A. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Chiles und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales Ordinarios de la Cuidad de Santiago zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de Chile S.A, Avenida Providencia 1760, piso 15 – Edificio Palladio, oficina 1501 - 6640709 Providencia - Santiago – At.: Finance Department. China Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA (China) Co., Ltd. Der zweite Satz von Abschnitt 6 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen über die Rechtswahl. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem zuständigen Gericht in Peking zu entscheiden. Kolumbien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de Colombia S.A. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Kolumbiens und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales Ordinarios de la Cuidad de Bogotá zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de Colombia S.A, Avenida 82, numero 12-18, Oficina 305 – Santa Fé de Bogotá, D.C., Colombia – At.: Finance Department. Tschechische Republik Der erste Satz von Abschnitt 1 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Produkts, und zwar zur Nutzung durch einen einzelnen Benutzer oder die Menge, die als die eingeräumte Nutzungsbeschränkung ("eingeräumte Nutzungsbeschränkung") auf einem Bestellformular (nachfolgend erläutert), das auf die Bedingungen dieser Vereinbarung verweist, oder auf der im Lieferumfang des Produkts enthaltenen CD-Hülle angegeben wurde. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Tschechischen Republik und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen über die Rechtswahl. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem zuständigen Gericht der Tschechischen Republik zu entscheiden. Abschnitt 10 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Mit Ausnahme der oben genannten Bestimmungen übernimmt CA innerhalb des laut geltendem Recht maximal zulässigen Umfangs keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich impliziter Gewährleistungen hinsichtlich der handelsüblichen Qualität oder der Eignung für einen bestimmten Zweck." Dänemark Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Scandinavia A/S. Der dritte Abschnitt der Präambel wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ODER DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE: (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; (II) DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER ZUSTIMMEN. Dem letzten Abschnitt der Präambel wird Folgendes hinzugefügt: DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" weiter unten und anschließendes Klicken auf die Schaltfläche "Ja" wird die Installation beendet. Sie müssen alle Kopien des Produkts von Ihren Computersystemen löschen und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum per Einschreiben zusammen mit der Verpackung und der Dokumentation an CA oder den autorisierten Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, mit dem Kaufbeleg zurücksenden. Jegliche für das Produkt entrichtete Lizenz- und Wartungsgebühren (falls zutreffend) werden Ihnen unverzüglich rückerstattet. Falls Sie dies zum Zeitpunkt der Rückgabe beantragen und Sie die entsprechenden Belege vorlegen, erstattet CA oder der autorisierte Händler Ihnen auch die für die Rücksendung des Produkts angefallenen Portokosten. Der vorletzte Satz von Abschnitt 2 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AN ANDEREN STELLEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Der letzte Satz von Abschnitt 3 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Produkt wird vom Lizenznehmer während der Testphase in seiner vorliegenden Form ohne jegliche Gewährleistung verwendet, und CA übernimmt keinerlei Gewährleistung, einschließlich, ohne Einschränkung, impliziter Gewährleistung hinsichtlich Mängel und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck sowie anderer in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Garantien. Der 7. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (I) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise, außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmen, zurückzuentwickeln, (II) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (III) das Produkt in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, (IV) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Auftragnehmer des Lizenznehmers, die für den Lizenznehmer tätig und nicht mit Facilities Management-Aufgaben betraut sind und für die der Lizenznehmer als Bedingung dieser Vereinbarung zustimmt, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durch derartig beschäftigte Mitarbeiter eingehalten werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, der Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit. Abschnitt 10. (A) wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS; UND Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die im vorigen Abschnitt genannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Haftungsfälle, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a. Sachschäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA entstanden sind (in diesem Fall ist die Haftbarkeit von CA auf maximal 1.000.000 USD für jeden Vorfall oder auch Reihe von Vorfällen beschränkt) oder b. Tod oder Verletzung von Personen, der oder die durch Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA ausgelöst wurde, oder Frankreich Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA S.A. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Handelsgericht in Paris ist alleinig zuständig für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen den Parteien bezüglich der Entstehung, Durchführung, Interpretation und Beendigung dieser Vereinbarung (einschließlich Schutzmaßnahmen, Eilverfahren, Gewährleistungsverfahren, Petitionen oder Fälle mit mehr als einem Beklagten) ergeben können. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieses Vertrags sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates S.A., Immeuble Ex-Libris, 25 quai du Président Paul Doumer, 92408 COURBEVOIE Cedex, à l'attention du Worldwide Law Department. Deutschland Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Computer Associates GmbH. Abschnitt 6 der Vereinbarung wird entfernt. Der 12. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt. Der 16. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Der Lizenznehmer befolgt alle relevanten Import- und Exportbestimmungen, einschließlich der Bestimmungen der Behörde für Exportverwaltung des US-Wirtschaftsministeriums sowie alle relevanten Exportbestimmungen entsprechend geltendem europäischem und deutschem Recht. Der Lizenznehmer versteht und erkennt an, dass sich die Einschränkungen der USA, der EU und Deutschlands regelmäßig ändern und sich der Lizenznehmer je nach Produkt auf die aktuellen Bestimmungen der USA, der EU oder Deutschlands beziehen muss. Folgendes wird Abschnitt 9 hinzugefügt: CA übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße, die aus der Verwendung einer geänderten Version des Produkts hervorgehen, sofern CA dieser Änderung nicht vorher schriftlich zugestimmt hat. Abschnitt 10 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Bei (i) vorsätzlichem ordnungswidrigem Verhalten gilt keine Haftungsbeschränkung; (ii) bei Personen- oder Sachschäden ist die Haftung von CA gegenüber dem Lizenznehmer auf den Betrag beschränkt, den CA im Rahmen seiner Versicherungspolice decken kann; (iii) bei grober Fahrlässigkeit, durch die andere als Personen- oder Sachschäden entstehen, beschränkt sich die Haftung von CA gegenüber dem Lizenznehmer auf einen Betrag, der der Lizenzgebühr für das Produkt entspricht; (iv) bei Fahrlässigkeit, durch die andere als Personen- oder Sachschäden entstehen, beschränkt sich die Haftung von CA gegenüber dem Lizenznehmer auf einen Betrag, der fünfzig Prozent (50 %) der Lizenzgebühr für das Produkt entspricht. Ungeachtet der vorangehenden Bestimmungen übersteigt die Gesamthaftung gemäß (iii) und (iv) nie den Betrag des Kaufpreises für das Produkt. Mit Ausnahme von vorsätzlichem ordnungswidrigem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit ist keine der Parteien gegenüber der anderen für indirekte, zufällig entstandene, besondere oder Folgeschäden haftbar, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, Schäden an vom Lizenznehmer bereitgestellten Dienstleistungen, Geschäftsverluste, Gewinnverluste oder Datenverluste, die aus der oder in Verbindung mit der Implementierung oder der Verwendung des Produkts hervorgehen. Klagen, ganz gleich in welcher Form, die aus dieser Vereinbarung hervorgehen, dürfen von beiden Parteien mehr als drei (3) Jahre nach Eintritt des Klagegrunds oder, bei Nichtzahlung, mehr als drei (3) Jahre nach dem Datum der maßgeblichen Rechnung nicht mehr erhoben werden. Keine der Parteien ist für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung haftbar, wenn der Verspätung bzw. der Versäumung Ereignisse oder Umstände zu Grunde liegen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien lagen. Solch eine Verzögerung oder Versäumung stellt keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, und der Zeitraum für die Erbringung der Leistungen wird um einen Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum der Verzögerung durch höhere Gewalt entspricht. Griechenland Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, COMPUTER ASSOCIATES HELLAS LTD. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem Gericht in Athen zu entscheiden. Hongkong Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA (Hong Kong) Limited. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Hongkong und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche, sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Hongkong zuständig. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: DIE IM VORIGEN ABSCHNITT ERWÄHNTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND DER GENANNTE MAXIMALE HAFTUNGSBETRAG BERÜHREN ODER BESCHRÄNKEN WEDER DIE GESETZLICHEN RECHTE DES LIZENZNEHMERS GEMÄSS DER VERORDNUNG ZUM WARENVERKAUF, DER VERORDNUNG ZUR ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN (IMPLIZITE BESTIMMUNGEN) ODER DER VERORDNUNG ZUR KONTROLLE VON FREISTELLUNGSABSCHNITTEN NOCH WIRD DADURCH DIE HAFTUNG IN FÄLLEN VON TOD ODER VERLETZUNG, DER BZW. DIE AUSSCHLIESSLICH DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON CA AUSGELÖST WURDE, EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN. Indien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Computer Associates India Pvt. Ltd. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag und seine Bestimmungen unterliegen den Gesetzen Indiens und werden entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Mumbai zuständig. Indonesien Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag und seine Bestimmungen unterliegen den Gesetzen Indonesiens und werden entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte Indonesiens in Jakarta zuständig. Abschnitt 9 wird durch Folgendes ergänzt: Der Lizenznehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass der Lizenznehmer (i) als Unternehmen voll berechtigt und autorisiert sowie (ii) rechtlich zur Unterzeichnung, Übergabe und Durchführung dieser Vereinbarung fähig ist. CA und der Lizenznehmer erklären sich damit einverstanden, auf jegliche Bestimmungen, Verfahrensweisen und Wirkungen jeglicher geltender Gesetze insoweit zu verzichten, als ein Gerichtsbeschluss zur Beendigung dieser Vereinbarung notwendig ist. Israel Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA COMPUTER ASSOCIATES ISRAEL LTD. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem Gericht in Tel Aviv zu entscheiden. Italien Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, COMPUTER ASSOCIATES S.p.A. Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erklärt sich der Lizenznehmer ausdrücklich mit den Bestimmungen und Bedingungen der Abschnitte 6 (insbesondere des im letzten Satz angegebenen Zinssatzes), 9 und 10 einverstanden. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem Gericht in Mailand zu entscheiden. Japan Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Japan, Ltd. Der dritte Satz von Abschnitt 6 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen durch CA alle Gebühren oder Steuern (mit Ausnahme der Steuern, für die CA verantwortlich ist) zu bezahlen, die von jeglichen Staaten oder Regierungsbehörden erhoben werden. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Japans und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen über die Rechtswahl. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind in Tokio, vom Bezirksgericht in Tokio Japan zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: CA Japan, Ltd., 2-1-1, Nishishinjyuku, Shinjyuku-ku, Tokyo, 163-0439, Japan, Attention: Worldwide Law Department. Korea Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Korea Inc., Ltd. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Korea und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen über die Rechtswahl. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: CA Korea Inc., Ltd., City Air Tower (18th Fl.), 159-9, Samsung-Dong, Kangnam-Ku, Seoul 135-973 Korea, Attention: Worldwide Law Department. Libyen, Ägypten Libanon, Jordanien, Irak, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Jemen und Pakistan Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Arabia FZ-LLC. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Dubai und den Bundesgesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und wird entsprechend interpretiert. Jegliche Rechtsstreitigkeiten werden durch das Schiedsgericht entsprechend den Regeln für kaufmännische Vermittlung und Schlichtung der Handelskammer Dubai geschlichtet. Es wird davon ausgegangen, dass diese Regeln einen Verweis auf diese Klausel enthalten. Schiedsgerichtsort ist Dubai. Das Schiedsgerichtsverfahren und der Schiedsspruch werden in englischer Sprache abgehalten bzw. in englischer Sprache schriftlich festgehalten. Das Urteil zum gefällten Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden, oder es kann bei einem solchen Gericht ein Antrag auf gerichtliche Anerkennung des Schiedsspruches oder, je nach Lage, auf Maßnahmen zur Vollstreckung desselben, gestellt werden. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichtsverfahrens stellt zwischen den Parteien das einzige Rechtsmittel zur Bereinigung sämtlicher Forderungen und Gegenforderungen, die den Schiedsrichtern vorgelegt wurden, dar. Malaysia Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates (M) Sdn. Bhd. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Malaysia und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Malaysia zuständig. Folgendes wird Abschnitt 10 hinzugefügt: Obwohl CA angibt, dass es keine anderen Gewährleistungen gibt, verfügt der Lizenznehmer möglicherweise über bestimmte Rechte im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes von 1999 und die Gewährleistungen sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang des geltenden Rechts eingeschränkt. Mexiko Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de México S.A. de C.V. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Mexiko und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales de la Cuidad de México zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de México S.A. de C.V, Avenida Jaime Balmes, 8 – Piso 4 – Oficina 403 – Col. Los Morales – Polanco , 11510 – Mexico – DF – At.: Finance Department. Niederlande Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates B.V. Der dritte Abschnitt der Präambel wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ODER DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE, (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; (II) DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER ZUSTIMMEN. Dem letzten Abschnitt der Präambel wird Folgendes hinzugefügt: DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" weiter unten und anschließendes Klicken auf die Schaltfläche "Ja" wird die Installation beendet. Sie müssen alle Kopien des Produkts von Ihren Computersystemen löschen und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum per Einschreiben zusammen mit der Verpackung und der Dokumentation an CA oder den autorisierten Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, mit dem Kaufbeleg zurücksenden. Jegliche für das Produkt entrichtete Lizenz- und Wartungsgebühren (falls zutreffend) werden Ihnen unverzüglich rückerstattet. Falls Sie dies zum Zeitpunkt der Rückgabe beantragen und Sie die entsprechenden Belege vorlegen, erstattet CA oder der autorisierte Händler Ihnen auch die für die Rücksendung des Produkts angefallenen Portokosten. Der vorletzte Satz von Abschnitt 2 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AN ANDEREN STELLEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Der letzte Satz von Abschnitt 3 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Produkt wird vom Lizenznehmer während der Testphase in seiner vorliegenden Form ohne jegliche Gewährleistung verwendet, und CA übernimmt keinerlei Gewährleistung, einschließlich, ohne Einschränkung, impliziter Gewährleistung hinsichtlich Mängel und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck sowie anderer in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Garantien. Der 7. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (I) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise, außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmen, zurückzuentwickeln, (II) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (III) das Produkt in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, oder (IV) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Auftragnehmer des Lizenznehmers, die für den Lizenznehmer tätig und nicht mit Facilities Management-Aufgaben betraut sind und für die der Lizenznehmer als Bedingung dieser Vereinbarung zustimmt, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durch derartig beschäftigte Mitarbeiter eingehalten werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, der Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit. Abschnitt 10.A wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die im vorigen Abschnitt genannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Haftungsfälle, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a. Sachschäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA entstanden sind (in diesem Fall ist die Haftbarkeit von CA auf maximal 1.000.000 USD für jeden Vorfall oder auch Reihe von Vorfällen beschränkt) oder b. Tod oder Verletzung von Personen, der oder die durch Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA ausgelöst wurde, oder c. vorsätzlich ordnungswidriges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von CA. Neuseeland Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA Pacific (NZ) Ltd. Ungeachtet des letzten Satzes von Abschnitt 6 gilt ein Zinssatz für unbezahlte Rechnungen des Lizenznehmers von 1,5 % pro Monat. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Neuseeland und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Neuseeland zuständig. Folgendes wird Abschnitt 10 hinzugefügt: Obwohl CA angibt, dass keine Gewährleistungen bestehen, verfügt der Lizenznehmer möglicherweise im Rahmen des Consumer Guarantees Act (Gesetz zu Verbrauchergarantien) von 1993 oder anderer Gesetze über bestimmte Rechte, die nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können. Der Consumer Guarantees Act gilt nicht in Bezug auf Ware oder Dienstleistungen, die von CA geliefert werden, wenn der Lizenznehmer die Waren und Dienstleistungen für die Zwecke eines Unternehmens erwirbt, wie in diesem Gesetz definiert. Wird das Produkt nicht für die Zwecke eines Unternehmens, wie im Consumer Guarantees Act von 1993 definiert, erworben, unterliegen die Beschränkungen dieses Abschnitts den Beschränkungen in diesem Gesetz. Folgendes wird Abschnitt 12 hinzugefügt: Die Rechte von CA gemäß dieses Abschnittes gelten auch dann, wenn eine Streitbeilegung erzielt oder ein Verfahren zur Liquidation des Lizenznehmers eingeleitet wurde. Norwegen Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Norway AS. Der dritte Abschnitt der Präambel wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ODER DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE, (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; (II) DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER ZUSTIMMEN. Dem letzten Abschnitt der Präambel wird Folgendes hinzugefügt: DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" weiter unten und anschließendes Klicken auf die Schaltfläche "Ja" wird die Installation beendet. Sie müssen alle Kopien des Produkts von Ihren Computersystemen löschen und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum per Einschreiben zusammen mit der Verpackung und der Dokumentation an CA oder den autorisierten Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, mit dem Kaufbeleg zurücksenden. Jegliche für das Produkt entrichtete Lizenz- und Wartungsgebühren (falls zutreffend) werden Ihnen unverzüglich rückerstattet. Falls Sie dies zum Zeitpunkt der Rückgabe beantragen und Sie die entsprechenden Belege vorlegen, erstattet CA oder der autorisierte Händler Ihnen auch die für die Rücksendung des Produkts angefallenen Portokosten. Der vorletzte Satz von Abschnitt 2 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AN ANDEREN STELLEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Der letzte Satz von Abschnitt 3 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Produkt wird vom Lizenznehmer während der Testphase in seiner vorliegenden Form ohne jegliche Gewährleistung verwendet, und CA übernimmt keinerlei Gewährleistung, einschließlich, ohne Einschränkung, impliziter Gewährleistung hinsichtlich Mängel und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck sowie anderer in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Garantien. Der 7. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (I) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise, außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmen, zurückzuentwickeln, (II) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (III) das Produkt in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, (IV) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Auftragnehmer des Lizenznehmers, die für den Lizenznehmer tätig und nicht mit Facilities Management-Aufgaben betraut sind und für die der Lizenznehmer als Bedingung dieser Vereinbarung zustimmt, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durch derartig beschäftigte Mitarbeiter eingehalten werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, der Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit. Abschnitt 10.A wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die im vorigen Abschnitt genannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Haftungsfälle, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a. Sachschäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA entstanden sind (in diesem Fall ist die Haftbarkeit von CA auf maximal 1.000.000 USD für jeden Vorfall oder auch Reihe von Vorfällen beschränkt) oder b. Tod oder Verletzung von Personen, der oder die durch Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA ausgelöst wurde, oder c. vorsätzlich ordnungswidriges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von CA. Peru Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de Peru S.A. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Perus und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales Ordinarios de La Cuidad de Lima zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de Peru S.A, Avenida Paseo de La Republica, 3211, Piso 11, San Isidro, Lima 27, Peru – At.: Finance Department. Philippinen Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Philippine Computer Associates International Inc. Der ersten sieben Sätze von Abschnitt 8 werden entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Eigentumsrecht am Produkt und allen Modifikationen hieran verbleiben bei CA. Das Produkt ist ein Geschäftsgeheimnis von CA und geistiges Eigentum von CA oder dessen Lizenzgebern. Die Nutzungsrechte hinsichtlich des Produkts können nicht gegen ein anderes CA-Produkt eingetauscht werden. Der Lizenznehmer und seine Mitarbeiter behandeln das Produkt und die Bedingungen dieser Vereinbarung streng vertraulich. Der Lizenznehmer darf das Produkt im nach geltendem Recht zulässigen Rahmen weder veröffentlichen, dekompilieren, disassemblieren noch auf andere Art und Weise zurückentwickeln. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Philippinen und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Makati City zuständig. Abschnitt 12 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen von CA sind alle fälligen oder fällig werdenden Beträge sofort fällig und an CA zahlbar. Polen Wenn Zahlungen in polnischen Zloty erfolgen sollen, wird der letzte Satz von Abschnitt 6 durch Folgendes ersetzt: Rechnungen, die der Lizenznehmer nicht fristgerecht bezahlt hat, werden mit einem Verzugszins von entweder monatlich 1,5 % oder mit dem nach geltendem polnischen Recht anwendbaren Verzugszinssatz belegt (anwendbar ist der jeweils niedrigere Wert). Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Polens. Abschnitt 12 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sollte der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung verstoßen oder sollte der Lizenznehmer insolvent werden oder sollte ein Insolvenzverfahren von ihm oder gegen ihn eingeleitet werden, hat CA das Recht, seine eigenen in dieser Vereinbarung festgelegten Leistungen einzustellen und/oder diese Lizenzvereinbarung in dem nach geltendem Recht zulässigen Rahmen sofort zu beenden. Zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen von CA sind alle fälligen oder fällig werdenden Beträge sofort fällig und an CA zahlbar. Portugal Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem Gericht in Lissabon zu entscheiden. Singapur Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Pte. Ltd. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen von Singapur und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Singapur zuständig. Folgendes wird am Ende von Abschnitt 9 hinzugefügt: CA lehnt im nach geltendem Recht maximal zulässigen Rahmen alle impliziten Bedingungen oder Gewährleistungen hinsichtlich zufrieden stellender Qualität oder Eignung zu einem bestimmten Zweck ab. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die oben in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen von CA, die sich aus Abschnitt 12 des Sales of Goods Act (Cap 393) ergeben. Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen für Sie als Verbraucher nicht bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen von CA, die sich aus den Abschnitten 13, 14 bzw. 15 des Sale of Goods Act (Cap 393) ergeben. Schweden Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Sweden AB. Der dritte Abschnitt der Präambel wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ODER DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE, (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; (II) DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER ZUSTIMMEN. Dem letzten Abschnitt der Präambel wird Folgendes hinzugefügt: DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" weiter unten und anschließendes Klicken auf die Schaltfläche "Ja" wird die Installation beendet. Sie müssen alle Kopien des Produkts von Ihren Computersystemen löschen und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum per Einschreiben zusammen mit der Verpackung und der Dokumentation an CA oder den autorisierten Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, mit dem Kaufbeleg zurücksenden. Jegliche für das Produkt entrichtete Lizenz- und Wartungsgebühren (falls zutreffend) werden Ihnen unverzüglich rückerstattet. Falls Sie dies zum Zeitpunkt der Rückgabe beantragen und Sie die entsprechenden Belege vorlegen, erstattet CA oder der autorisierte Händler Ihnen auch die für die Rücksendung des Produkts angefallenen Portokosten. Der vorletzte Satz von Abschnitt 2 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AN ANDEREN STELLEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Der letzte Satz von Abschnitt 3 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Produkt wird vom Lizenznehmer während der Testphase in seiner vorliegenden Form ohne jegliche Gewährleistung verwendet, und CA übernimmt keinerlei Gewährleistung, einschließlich, ohne Einschränkung, impliziter Gewährleistung hinsichtlich Mängel und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck sowie anderer in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Garantien. Der 7. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (I) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise, außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmen, zurückzuentwickeln, (II) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (III) das Produkt in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, oder (IV) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Auftragnehmer des Lizenznehmers, die für den Lizenznehmer tätig und nicht mit Facilities Management-Aufgaben betraut sind und für die der Lizenznehmer als Bedingung dieser Vereinbarung zustimmt, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durch derartig beschäftigte Mitarbeiter eingehalten werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, der Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit. Abschnitt 10.A wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die im vorigen Abschnitt genannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Haftungsfälle, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a. Sachschäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA entstanden sind (in diesem Fall ist die Haftbarkeit von CA auf maximal 1.000.000 USD für jeden Vorfall oder auch Reihe von Vorfällen beschränkt) oder b. Tod oder Verletzung von Personen, der oder die durch Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA ausgelöst wurde, oder c. vorsätzlich ordnungswidriges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von CA. Schweiz Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 1 hinzugefügt: DER ERFÜLLUNGSORT SÄMTLICHER PFLICHTEN VON CA IM RAHMEN DIESES VERTRAGS IST ISLANDIA, NEW YORK. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von einem zuständigen Gericht im STAAT New York, U S A zu entscheiden. Taiwan Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, CA (Taiwan) Ltd. Der zweite Satz von Abschnitt 6 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Republik China und wird entsprechend interpretiert, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen über die Rechtswahl. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind vom Bezirksgericht in Taipei zu entscheiden. Thailand Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Pte. Ltd. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Thailands und wird entsprechend interpretiert. Für jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Thailand zuständig. Türkei Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 8 hinzugefügt: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und gewissenhaft alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um deren Vertraulichkeit zu sichern und zu wahren und die vollständige oder teilweise Offenlegung gegenüber Drittparteien zu vermeiden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer zu Folgendem: (I) keine Geschäftsgeheimnisse direkt oder indirekt in jeglicher Art oder zu einem beliebigen Zweck für seine eigenen Belange oder die Belange einer Drittpartei oder zu einem anderen Zweck als dem ausdrücklich von CA genehmigten zu nutzen; (II) das Produkt nicht offen zu legen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise zurückzuentwickeln und eine solche Offenlegung in jeglicher Form zu vermeiden und (III) das Produkt nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu kopieren oder sie von anderen kopieren zu lassen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass CA im Falle eines Verstoßes gegen eine der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Verpflichtungen trotz Rückgabe aller Kopien des Produkts auf Grund des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen erhebliche Schäden entstehen können. Der Lizenznehmer ist daher dazu verpflichtet, CA gegenüber für derartige Schäden vollständigen Schadensersatz zu leisten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass CA berechtigt ist, durch Einleitung rechtlicher Schritte jegliche Bedrohung der Vertraulichkeit zu verhindern oder eine andauernde Verletzung oder einen Bruch der Vertraulichkeitsverpflichtung zu unterbinden. Sollte eine Verfügung gegen den Lizenznehmer auf Grund eines Verstoßes erzielt werden, erstattet der Lizenznehmer CA die Gerichts- und Anwaltskosten. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 9 hinzugefügt: Falls CA auf Grund von höherer Gewalt (dazu zählen auch Maßnahmen oder Anordnungen der türkischen Regierung, Naturereignisse, Kriege, Aufstände und Unruhen, Epidemien, Streiks, Aussperrungen und andere von CA nicht beeinflussbare Ereignisse) nicht mehr in der Lage sein sollte, die in diesem Dokument festgelegten Gewährleistungen vollständig oder teilweise anzubieten oder umzusetzen, wird CA für die Dauer und im Rahmen dieser Ereignisse oder Umstände von dieser Gewährleistungspflicht entbunden und kann nicht für die mangelnde Erfüllung und/oder unterbrochene Umsetzung verantwortlich gemacht werden. Folgendes wird am Ende des zweiten Satzes in Abschnitt 10 hinzugefügt: HIERVON AUSGENOMMEN SIND FÄLLE, DIE AUF GRUND EINER VORSÄTZLICHEN ODER FAHRLÄSSIGEN HANDLUNG SEITENS CA ENTSTANDEN SIND. Vereinigtes Königreich Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates Plc. Der dritte Abschnitt der Präambel wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ODER DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" WEITER UNTEN ERKLÄREN SIE: (I) DASS SIE NICHT MINDERJÄHRIG SIND, DASS SIE VOLL RECHTSFÄHIG UND BERECHTIGT SIND, SIE UND IHREN ARBEITGEBER, SOFERN ZUTREFFEND, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN; (II) DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN UND/ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER ZUSTIMMEN. Dem letzten Abschnitt der Präambel wird Folgendes hinzugefügt: DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE "Ich stimme nicht zu" weiter unten und anschließendes Klicken auf die Schaltfläche "Ja" wird die Installation beendet. Sie müssen alle Kopien des Produkts von Ihren Computersystemen löschen und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum per Einschreiben zusammen mit der Verpackung und der Dokumentation an CA oder den autorisierten Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, mit dem Kaufbeleg zurücksenden. Jegliche für das Produkt entrichtete Lizenz- und Wartungsgebühren (falls zutreffend) werden Ihnen unverzüglich rückerstattet. Falls Sie dies zum Zeitpunkt der Rückgabe beantragen und Sie die entsprechenden Belege vorlegen, erstattet CA oder der autorisierte Händler Ihnen auch die für die Rücksendung des Produkts angefallenen Portokosten. Der vorletzte Satz von Abschnitt 2 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: BETAVERSIONEN WERDEN WIE SIE VORLIEGEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIEN BEREITGESTELLT; DAZU ZÄHLEN U. A. AUCH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AN ANDEREN STELLEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Der letzte Satz von Abschnitt 3 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Das Produkt wird vom Lizenznehmer während der Testphase in seiner vorliegenden Form ohne jegliche Gewährleistung verwendet, und CA übernimmt keinerlei Gewährleistung, einschließlich, ohne Einschränkung, impliziter Gewährleistung hinsichtlich Mängel und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck sowie anderer in dieser Vereinbarung genannten ausdrücklichen Garantien. Der 7. Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dem Lizenznehmer ist es untersagt, (I) das Produkt zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise, außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmen, zurückzuentwickeln, (II) von diesem Produkt abgeleitete Werke zu erstellen, (III) das Produkt in Verbindung mit einem Dienstleistungsunternehmen oder ähnlichen Aktivitäten zu verwenden, wobei der Lizenznehmer, ohne den Erwerb einer Lizenz von CA, das Produkt zu Gunsten eines Dritten, der keine Kopie des Produkts erworben hat, verwendet oder betreibt, oder (IV) die Verwendung des Produkts durch einen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von CA zu gestatten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Auftragnehmer des Lizenznehmers, die für den Lizenznehmer tätig und nicht mit Facilities Management-Aufgaben betraut sind und für die der Lizenznehmer als Bedingung dieser Vereinbarung zustimmt, dass alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durch derartig beschäftigte Mitarbeiter eingehalten werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt hierauf, der Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Auf alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gesetze von England und Wales anzuwenden, und zuständig sind ausschließlich die englischen Gerichte. Abschnitt 10.A wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: CA SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. Folgendes wird zum Ende von Abschnitt 10 hinzugefügt: Die im vorigen Abschnitt genannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Haftungsfälle, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a. Sachschäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA entstanden sind (in diesem Fall ist die Haftbarkeit von CA auf maximal 1.000.000 USD für jeden Vorfall oder auch Reihe von Vorfällen beschränkt) oder b. Tod oder Verletzung von Personen, der oder die durch Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder autorisierten Vertreters von CA ausgelöst wurde, oder c. vorsätzlich ordnungswidriges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von CA. Venezuela Der Lizenzgeber ist die Tochtergesellschaft von CA, Computer Associates de Venezuela, CA. Der letzte Satz von Abschnitt 8 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Venezuelas und wird entsprechend interpretiert. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrags sind von den Tribunales Ordinarios de la Cuidad de Caracas zu entscheiden. Der letzte Satz von Abschnitt 14 wird entfernt und durch Folgendes ersetzt: Alle Fragen bezüglich dieser Vereinbarung sind an folgende Adresse zu richten: Computer Associates de Venezuela, CA, Avenida Principal de La Castellana – Centro Letonia, Torre ING Bank, Piso 10, Oficina 105 – 1060 – Caracas – Venezuela – At.: Finance Department. 16. Enthält das Produkt Software anderer Hersteller und benötigt der Lizenzgeber die Aufnahme bestimmter Lizenzbedingungen für solche Software in diese Vereinbarung, sind diese bestimmten Bedingungen, die durch diesen Verweis aufgenommen sind, im Anschluss an diese Vereinbarung zu finden. DER LIZENZNEHMER BESTÄTIGT, DASS DIESE LIZENZ GELESEN UND VERSTANDEN WURDE, UND DURCH AUSWÄHLEN DER SCHALTFLÄCHE ["Ich stimme zu"] ERKLÄRT SICH DER LIZENZNEHMER MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ EINVERSTANDEN. DER LIZENZNEHMER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE LIZENZ (EINSCHLIESSLICH ALLER BESTELLFORMULARE, DIE AUF DIESEN VERTRAG VERWEISEN, UND BEDINGUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE ANDERER ANBIETER, DIE IM ANSCHLUSS AN DIESEN VERTRAG DARGELEGT SIND) DEN VOLLSTÄNDIGEN VERTRAG ZWISCHEN DEN PARTEIEN IN BEZUG AUF DIESEN GEGENSTAND DARSTELLT UND DASS SIE SÄMTLICHE INFORMATIONEN, DIE DER LIZENZNEHMER ZU DEM GEGENSTAND DIESES VERTRAGS ERHALTEN HAT, ERSETZT, MIT DER AUSNAHME, DASS DIESER VERTRAG (AUSSER DEN UNTEN GENANNTEN BEDINGUNGEN DRITTER) VON EINEM SCHRIFTLICHEN VERTRAG ABGELÖST WIRD, DER VON BEIDEN PARTEIEN, DEM LIZENZNEHMER UND CA, UNTERZEICHNET WIRD, UND DURCH DEN DEM LIZENZNEHMER EINE LIZENZ ZUR VERWENDUNG DES PRODUKTS ERTEILT WIRD. DIESER VERTRAG KANN NUR DURCH EINEN SCHRIFTLICHEN VERTRAG GEÄNDERT WERDEN, DER VON BEVOLLMÄCHTIGTEN STELLVERTRETERN BEIDER PARTEIEN ZU UNTERZEICHNEN IST. WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE "Ich stimme zu" AUS, UM DEN OBEN DARGELEGTEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZUZUSTIMMEN UND MIT DEM INSTALLATIONSVORGANG FORTZUFAHREN. WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE ["Ich stimme nicht zu"] AUS, UND KLICKEN SIE ANSCHLIESSEND AUF DIE SCHALTFLÄCHE "Ja", UM DIE INSTALLATION ANZUHALTEN. DAL01:864055.2 =================================================================== OPENSSL/SSLeay This product includes software developed by the OpenSSL Project. The OpenSSL software is distributed in accordance with the following agreement. The OpenSSL toolkit stays under a dual license, i.e. both the conditions of the OpenSSL License and the original SSLeay license apply to the toolkit. See below for the actual license texts. Actually both licenses are BSD-style Open Source licenses. In case of any license issues related to OpenSSL please contact openssl-core@openssl.org. -------------------------------------------------------------------------- OpenSSL License Copyright (c) 1998-2002 The OpenSSL Project. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit. (http://www.openssl.org/)" 4. The names "OpenSSL Toolkit" and "OpenSSL Project" must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written permission. For written permission, please contact openssl-core@openssl.org. 5. Products derived from this software may not be called "OpenSSL" nor may "OpenSSL" appear in their names without prior written permission of the OpenSSL Project. 6. Redistributions of any form whatsoever must retain the following acknowledgment: "This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit (http://www.openssl.org/)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE OpenSSL PROJECT ``AS IS'' AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OpenSSL PROJECT OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). / -------------------------------------------------------------------------- Original SSLeay License Eric Young is the author of the SSLeay libraries used within this product. This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). The software is distributed in accordance with the following license agreement. Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com) All rights reserved. This package is an SSL implementation written by Eric Young (eay@cryptsoft.com). The implementation was written so as to conform with Netscapes SSL. This library is free for commercial and non-commercial use as long as the following conditions are aheared to. The following conditions apply to all code found in this distribution, be it the RC4, RSA, lhash, DES, etc., code; not just the SSL code. The SSL documentation included with this distribution is covered by the same copyright terms except that the holder is Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com). Copyright remains Eric Young's, and as such any Copyright notices in the code are not to be removed. If this package is used in a product, Eric Young should be given attribution as the author of the parts of the library used. This can be in the form of a textual message at program startup or in documentation (online or textual) provided with the package. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgement: "This product includes cryptographic software written by Eric Young (eay@cryptsoft.com)" The word 'cryptographic' can be left out if the rouines from the library being used are not cryptographic related :-). 4. If you include any Windows specific code (or a derivative thereof) from the apps directory (application code) you must include an acknowledgement: "This product includes software written by Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)" THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY ERIC YOUNG ``AS IS'' AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. The licence and distribution terms for any publically available version or derivative of this code cannot be changed. i.e. this code cannot simply be copied and put under another distribution licence [including the GNU Public Licence.] =================================================================== Apache (Xerces) This product includes software developed by the Apache Software Foundation (http://www.apache.org/). The Apache Software License, Version 1.1 Copyright (c) 2000 The Apache Software Foundation. All rights reserved. Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. 2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. The end-user documentation included with the redistribution, if any, must include the following acknowledgment: "This product includes software developed by the Apache Software Foundation (http://www.apache.org/)." Alternately, this acknowledgment may appear in the software itself, if and wherever such third-party acknowledgments normally appear. 4. The names "Apache" and "Apache Software Foundation" must not be used to endorse or promote products derived from this software without prior written permission. For written permission, please contact apache@apache.org. 5. Products derived from this software may not be called "Apache", nor may "Apache" appear in their name, without prior written permission of the Apache Software Foundation. THIS SOFTWARE IS PROVIDED ``AS IS'' AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE APACHE SOFTWARE FOUNDATION OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. This software consists of voluntary contributions made by many individuals on behalf of the Apache Software Foundation. For more information on the Apache Software Foundation, please see http://www.apache.org/. Portions of this software are based upon public domain software originally written at the National Center for Supercomputing Applications, University of Illinois, Urbana-Champaign. =================================================================== ZLIB This product includes compression software developed by Jean-loup Gailly and Mark Adler. Copyright (C) 1995-2003 Jean-loup Gailly and Mark Adler This software is provided 'as-is', without any express or implied warranty. In no event will the authors be held liable for any damages arising from the use of this software. Permission is granted to anyone to use this software for any purpose, including commercial applications, and to alter it and redistribute it freely, subject to the following restrictions: 1. The origin of this software must not be misrepresented; you must not claim that you wrote the original software. If you use this software in a product, an acknowledgment in the product documentation would be appreciated but is not required. 2. Altered source versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software. 3. This notice may not be removed or altered from any source distribution. Jean-loup Gailly jloup@gzip.org Mark Adler madler@alumni.caltech.edu =================================================================== OpenLDAP This product includes software developed by the OpenLDAP Foundation, OpenLDAP Project (http://www.openldap.org/). The OpenLDAP software is distributed in accordance with the following agreement. The OpenLDAP Public License Version 2.3, 28 July 2000 Redistribution and use of this software and associated documentation ("Software"), with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: 1. Redistributions of source code must retain copyright statements and notices. 2. Redistributions in binary form must reproduce applicable copyright statements and notices, this list of conditions, and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. 3. Redistributions must contain a verbatim copy of this document. 4. The name "OpenLDAP" must not be used to endorse or promote products derived from this Software without prior written permission of the OpenLDAP Foundation. 5. Products derived from this Software may not be called "OpenLDAP" nor may "OpenLDAP" appear in their names without prior written permission of the OpenLDAP Foundation. 6. Due credit should be given to the OpenLDAP Project (http://www.openldap.org/). 7. The OpenLDAP Foundation may revise this license from time to time. Each revision is distinguished by a version number. You may use the Software under terms of this license revision or under the terms of any subsequent revision of the license. THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE OPENLDAP FOUNDATION AND CONTRIBUTORS ``AS IS'' AND ANY EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE OPENLDAP FOUNDATION OR ITS CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. OpenLDAP is a trademark of the OpenLDAP Foundation. Copyright 1999-2000 The OpenLDAP Foundation, Redwood City, California, USA. All Rights Reserved. Permission to copy and distributed verbatim copies of this document is granted. =================================================================== Sun Microsystems, Inc. Binary Code License Agreement for the JAVATM 2 RUNTIME ENVIRONMENT (J2RE), STANDARD EDITION, VERSION 1.4.2_X SUN MICROSYSTEMS, INC. ("SUN") IS WILLING TO LICENSE THE SOFTWARE IDENTIFIED BELOW TO YOU ONLY UPON THE CONDITION THAT YOU ACCEPT ALL OF THE TERMS CONTAINED IN THIS BINARY CODE LICENSE AGREEMENT AND SUPPLEMENTAL LICENSE TERMS (COLLECTIVELY "AGREEMENT"). PLEASE READ THE AGREEMENT CAREFULLY. BY DOWNLOADING OR INSTALLING THIS SOFTWARE, YOU ACCEPT THE TERMS OF THE AGREEMENT. INDICATE ACCEPTANCE BY SELECTING THE "ACCEPT" BUTTON AT THE BOTTOM OF THE AGREEMENT. IF YOU ARE NOT WILLING TO BE BOUND BY ALL THE TERMS, SELECT THE "DECLINE" BUTTON AT THE BOTTOM OF THE AGREEMENT AND THE DOWNLOAD OR INSTALL PROCESS WILL NOT CONTINUE. DEFINITIONS. "Software" means the identified above in binary form, any other machine readable materials (including, but not limited to, libraries, source files, header files, and data files), any updates or error corrections provided by Sun, and any user manuals, programming guides and other documentation provided to you by Sun under this Agreement. Programs mean Java applets and applications intended to run on the Java 2 Platform, Standard Edition (J2SETM platform) platform on Java-enabled general purpose desktop computers and servers. LICENSE TO USE. Subject to the terms and conditions of this Agreement, including, but not limited to the Java Technology Restrictions of the Supplemental License Terms, Sun grants you a non-exclusive, non-transferable, limited license without license fees to reproduce and use internally Software complete and unmodified for the sole purpose of running Programs. Additional licenses for developers and/or publishers are granted in the Supplemental License Terms. RESTRICTIONS. Software is confidential and copyrighted. Title to Software and all associated intellectual property rights is retained by Sun and/or its licensors. Unless enforcement is prohibited by applicable law, you may not modify, decompile, or reverse engineer Software. Licensee acknowledges that Licensed Software is not designed or intended for use in the design, construction, operation or maintenance of any nuclear facility. Sun Microsystems, Inc. disclaims any express or implied warranty of fitness for such uses. No right, title or interest in or to any trademark, service mark, logo or trade name of Sun or its licensors is granted under this Agreement. Additional restrictions for developers and/or publishers licenses are set forth in the Supplemental License Terms. LIMITED WARRANTY. Sun warrants to you that for a period of ninety (90) days from the date of purchase, as evidenced by a copy of the receipt, the media on which Software is furnished (if any) will be free of defects in materials and workmanship under normal use. Except for the foregoing, Software is provided "AS IS". Your exclusive remedy and Sun's entire liability under this limited warranty will be at Sun's option to replace Software media or refund the fee paid for Software. Any implied warranties on the Software are limited to 90 days. Some states do not allow limitations on duration of an implied warranty, so the above may not apply to you. This limited warranty gives you specific legal rights. You may have others, which vary from state to state. DISCLAIMER OF WARRANTY. UNLESS SPECIFIED IN THIS AGREEMENT, ALL EXPRESS OR IMPLIED CONDITIONS, REPRESENTATIONS AND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT ARE DISCLAIMED, EXCEPT TO THE EXTENT THAT THESE DISCLAIMERS ARE HELD TO BE LEGALLY INVALID. LIMITATION OF LIABILITY. TO THE EXTENT NOT PROHIBITED BY LAW, IN NO EVENT WILL SUN OR ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY LOST REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR SPECIAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF OR RELATED TO THE USE OF OR INABILITY TO USE SOFTWARE, EVEN IF SUN HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. In no event will Sun's liability to you, whether in contract, tort (including negligence), or otherwise, exceed the amount paid by you for Software under this Agreement. The foregoing limitations will apply even if the above stated warranty fails of its essential purpose. Some states do not allow the exclusion of incidental or consequential damages, so some of the terms above may not be applicable to you. SOFTWARE UPDATES FROM SUN. You acknowledge that at your request or consent optional features of the Software may download, install, and execute applets, applications, software extensions, and updated versions of the Software from Sun ("Software Updates"), which may require you to accept updated terms and conditions for installation. If additional terms and conditions are not presented on installation, the Software Updates will be considered part of the Software and subject to the terms and conditions of the Agreement. SOFTWARE FROM SOURCES OTHER THAN SUN. You acknowledge that, by your use of optional features of the Software and/or by requesting services that require use of the optional features of the Software, the Software may automatically download, install, and execute software applications from sources other than Sun ("Other Software"). Sun makes no representations of a relationship of any kind to licensors of Other Software. TO THE EXTENT NOT PROHIBITED BY LAW, IN NO EVENT WILL SUN OR ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY LOST REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR SPECIAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF OR RELATED TO THE USE OF OR INABILITY TO USE OTHER SOFTWARE, EVEN IF SUN HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. Some states do not allow the exclusion of incidental or consequential damages, so some of the terms above may not be applicable to you. TERMINATION. This Agreement is effective until terminated. You may terminate this Agreement at any time by destroying all copies of Software. This Agreement will terminate immediately without notice from Sun if you fail to comply with any provision of this Agreement. Either party may terminate this Agreement immediately should any Software become, or in either party's opinion be likely to become, the subject of a claim of infringement of any intellectual property right. Upon Termination, you must destroy all copies of Software. EXPORT REGULATIONS. All Software and technical data delivered under this Agreement are subject to US export control laws and may be subject to export or import regulations in other countries. You agree to comply strictly with all such laws and regulations and acknowledge that you have the responsibility to obtain such licenses to export, re-export, or import as may be required after delivery to you. TRADEMARKS AND LOGOS. You acknowledge and agree as between you and Sun that Sun owns the SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE, and iPLANET trademarks and all SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE, and iPLANET-related trademarks, service marks, logos and other brand designations ("Sun Marks"), and you agree to comply with the Sun Trademark and Logo Usage Requirements currently located at http://www.sun.com/policies/trademarks. Any use you make of the Sun Marks inures to Sun's benefit. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS. If Software is being acquired by or on behalf of the U.S. Government or by a U.S. Government prime contractor or subcontractor (at any tier), then the Government's rights in Software and accompanying documentation will be only as set forth in this Agreement; this is in accordance with 48 CFR 227.7201 through 227.7202-4 (for Department of Defense (DOD) acquisitions) and with 48 CFR 2.101 and 12.212 (for non-DOD acquisitions). GOVERNING LAW. Any action related to this Agreement will be governed by California law and controlling U.S. federal law. No choice of law rules of any jurisdiction will apply. SEVERABILITY. If any provision of this Agreement is held to be unenforceable, this Agreement will remain in effect with the provision omitted, unless omission would frustrate the intent of the parties, in which case this Agreement will immediately terminate. INTEGRATION. This Agreement is the entire agreement between you and Sun relating to its subject matter. It supersedes all prior or contemporaneous oral or written communications, proposals, representations and warranties and prevails over any conflicting or additional terms of any quote, order, acknowledgment, or other communication between the parties relating to its subject matter during the term of this Agreement. No modification of this Agreement will be binding, unless in writing and signed by an authorized representative of each party. SUPPLEMENTAL LICENSE TERMS These Supplemental License Terms add to or modify the terms of the Binary Code License Agreement. Capitalized terms not defined in these Supplemental Terms shall have the same meanings ascribed to them in the Binary Code License Agreement . These Supplemental Terms shall supersede any inconsistent or conflicting terms in the Binary Code License Agreement, or in any license contained within the Software. Software Internal Use and Development License Grant. Subject to the terms and conditions of this Agreement, including, but not limited to the Java Technology Restrictions of these Supplemental Terms, Sun grants you a non-exclusive, non-transferable, limited license without fees to reproduce internally and use internally the Software complete and unmodified for the purpose of designing, developing, and testing your Programs. License to Distribute Software. Subject to the terms and conditions of this Agreement, including, but not limited to the Java Technology Restrictions of these Supplemental Terms, Sun grants you a non-exclusive, non-transferable, limited license without fees to reproduce and distribute the Software, provided that (i) you distribute the Software complete and unmodified (unless otherwise specified in the applicable README file) and only bundled as part of, and for the sole purpose of running, your Programs, (ii) the Programs add significant and primary functionality to the Software, (iii) you do not distribute additional software intended to replace any component(s) of the Software (unless otherwise specified in the applicable README file), (iv) you do not remove or alter any proprietary legends or notices contained in the Software, (v) you only distribute the Software subject to a license agreement that protects Sun's interests consistent with the terms contained in this Agreement, and (vi) you agree to defend and indemnify Sun and its licensors from and against any damages, costs, liabilities, settlement amounts and/or expenses (including attorneys' fees) incurred in connection with any claim, lawsuit or action by any third party that arises or results from the use or distribution of any and all Programs and/or Software. License to Distribute Redistributables. Subject to the terms and conditions of this Agreement, including but not limited to the Java Technology Restrictions of these Supplemental Terms, Sun grants you a non-exclusive, non-transferable, limited license without fees to reproduce and distribute those files specifically identified as redistributable in the Software "README" file ("Redistributables") provided that: (i) you distribute the Redistributables complete and unmodified (unless otherwise specified in the applicable README file), and only bundled as part of Programs, (ii) you do not distribute additional software intended to supersede any component(s) of the Redistributables (unless otherwise specified in the applicable README file), (iii) you do not remove or alter any proprietary legends or notices contained in or on the Redistributables, (iv) you only distribute the Redistributables pursuant to a license agreement that protects Sun's interests consistent with the terms contained in the Agreement, (v) you agree to defend and indemnify Sun and its licensors from and against any damages, costs, liabilities, settlement amounts and/or expenses (including attorneys' fees) incurred in connection with any claim, lawsuit or action by any third party that arises or results from the use or distribution of any and all Programs and/or Software. Java Technology Restrictions. You may not modify the Java Platform Interface ("JPI", identified as classes contained within the "java" package or any subpackages of the "java" package), by creating additional classes within the JPI or otherwise causing the addition to or modification of the classes in the JPI. In the event that you create an additional class and associated API(s) which (i) extends the functionality of the Java platform, and (ii) is exposed to third party software developers for the purpose of developing additional software which invokes such additional API, you must promptly publish broadly an accurate specification for such API for free use by all developers. You may not create, or authorize your licensees to create, additional classes, interfaces, or subpackages that are in any way identified as "java", "javax", "sun" or similar convention as specified by Sun in any naming convention designation. Source Code. Software may contain source code that, unless expressly licensed for other purposes, is provided solely for reference purposes pursuant to the terms of this Agreement. Source code may not be redistributed unless expressly provided for in this Agreement. Third Party Code. Additional copyright notices and license terms applicable to portions of the Software are set forth in the THIRDPARTYLICENSEREADME.txt file. In addition to any terms and conditions of any third party opensource/freeware license identified in the THIRDPARTYLICENSEREADME.txt file, the disclaimer of warranty and limitation of liability provisions in paragraphs 5 and 6 of the Binary Code License Agreement shall apply to all Software in this distribution. For inquiries please contact: Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, California 95054, U.S.A. (LFI#129530/Form ID#011801)